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   RG, 19.06.1934 - VII 72/34   

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https://dejure.org/1934,444
RG, 19.06.1934 - VII 72/34 (https://dejure.org/1934,444)
RG, Entscheidung vom 19.06.1934 - VII 72/34 (https://dejure.org/1934,444)
RG, Entscheidung vom 19. Juni 1934 - VII 72/34 (https://dejure.org/1934,444)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Welche Bedeutung hat die Bestimmung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Haftpflichtversicherung: Übersteigen die Haftpflichtansprüche die Versicherungssumme, so hat die Gesellschaft die Prozeßkosten nur im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 145, 21
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 12.02.1952 - I ZR 96/51

    Sport-Toto. Vertragsbedingungen

    Einen etwa möglichen Zweifel müßte die Beklagte gegen sich auslegen lassen, da sie sich klarer hätte ausdrücken können (vgl. RGZ Anm 3 zu § 157 9. Aufl Seite 343; RGZ 120, 18 [20]; RGZ 145, 21 [26]).
  • BGH, 15.12.1967 - KZR 6/66

    Bestimmung des zuständigen Revisionsgerichts in Kartellsachen - Vertrieb von

    Einen möglichen Zweifel muß sie aber gegen sich gelten lassen, da sie sich klarer hätte ausdrücken können (RGZ 120, 18, 20; 145, 21, 26; BGHZ 5, 115 [BGH 12.02.1952 - I ZR 96/51] ).
  • BGH, 25.10.1957 - I ZR 25/57

    Auslegung des § 452 BGB

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung (RGZ 120, 18, 20; RGZ 145, 21, 26; BGHZ 5, 111, 115 [BGH 12.02.1952 - I ZR 96/51] ; vgl. auch KG NJW 1957, 1561) ist der Auslegungsgrundsatz, daß der Verfasser einer Urkunde, der deren Formulierung weitgehend bestimmt und dabei Unklarheiten veranlaßt hat, die Auslegung zu seinem Nachteil dulden muß, nur zu allgemeinen Geschäftsbedingungen und ähnlichen Formularverträgen ausgesprochen worden.
  • BVerwG, 27.06.1966 - I C 130.64

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente - Voraussetzungen für die Gewährung einer

    Dies gilt insbesondere auf dem Gebiet des Versicherungsrechts (RGZ 145, 21 [26]; RGHRR 1937 Nr. 1328).
  • OLG Karlsruhe, 12.01.1993 - 18a U 113/92

    Deckungssumme; Rechtsstreit auf Schadensersatz; Prozesskostenfreistellung;

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  • BVerwG, 29.08.1968 - I C 16.65

    Auslegung unklarer Satzungsbestimmungen einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft

    Dies gilt insbesondere auf dem Gebiet des Versicherungsrechts (RGZ 145, 21 [26]; RGHRR 1937 Nr. 1328).
  • BGH, 20.11.1953 - I ZR 269/52

    Rechtsmittel

    In dieser Entscheidung hat der erkennende Senat an der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 120, 18 [20]; 145, 21 [26]) festgehalten, daß Zweifel bei der Auslegung von Formularverträgen zu Lasten der Vertragspartei gehen, die das Vertragsformular gewählt hat und sich klarer hätte ausdrücken können, und daß insbesondere ein Ausschluß der Haftung für eigenes Verschulden oder das von Erfüllungsgehilfen nur bei ausdrücklicher Erklärung angenommen werden kann.
  • BGH, 03.12.1957 - VIII ZR 430/56

    Rechtsmittel

    Der Revision ist zwar darin beizutreten, daß Zweifel bei der Auslegung von Formularverträgen gegen die Vertragspartei auszulegen sind, die das Vertragsformular gewählt hat und sich klarer hätte ausdrücken können (RGZ 120, 18, 20; 145, 21, 26; BGHZ 5, 111; 24, 39, 45) [BGH 19.03.1957 - VIII ZR 74/56].
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